Wo und was ist das Deutsche Reich?

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„Solange in Deutschland das Wort ‚Reich‘ als Symbol der nationalen Einheit besteht,…
müssen wir das Wort ‚Reich‘ und alles, was es heute bedeutet, zu eliminieren suchen.“ fordete US-Präsident Roosevelt auf der Jalta-Konferenz 1945 und die alliierten „Siegermächte“ des sog. zweiten Weltkrieges haben in der Folge alles in ihrer Macht stehende getan, um Roosevelts Vorgaben in die Tat umzusetzen. Ergebnis ist, dass die Deutschen nach über 70 Jahren nicht nur keinen Bezug mehr zum Deutschen Reich haben sondern, dass sie darüber hinaus negative Assoziationen damit verbinden und obendrein nicht mehr in der Lage sind, eindeutig zu benennen, was denn dieses Deutsches Reich eigentlich ist.

Wir werden an dieser Stelle nun Licht in dieses Dunkel bringen indem wir fragen:
Was ist das Deutsche Reich und wo ist das Deutsche Reich?

Mit dieser Fragestellung gehen wir einen Schritt weiter als die Bundestagsfraktion Die Linke, die sich 2015 bei der Bundesregierung mittels einer kleinen Anfrage zum Potsdamer Abkommen von 1945 vorsichtig nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigten. Die Antwort der Bundesregierung muss ziemlich niederschmetternd für die Abgeordneten der Linken gewesen sein, denn es wurde festgestellt, dass es sich hierbei nicht bloß um eine krude Reichsbürger-These sondern um harte völkerrechtliche Fakten handelt: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen ist. Damit ist das Bundesverfassungsgericht nicht allein: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist 2012 und selbst ein US-Bundesgericht ist 1951 sind zu gleichlautenden Urteilen gekommen.

Zeitungsartikel der Bonner Rundschau von 1951 zum Deutschen ReichDas Deutsche Reich besteht noch.“ so titelte die Bonner Rundschau am 20. Februar 1951. „Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei.“ wird die als bedeutend eingestufte Entscheidung des obersten us-amerikanische Berufungsgerichts für Restitutionsfälle zitiert. Wer den Artikel aufmerksam liest, wird auf einen Begriff stoßen, der für Deutsche der Gegenwart so weit entfernt klingt, wie das Wort Marslandung: Der Artikel nennt explizit das Kaiserreich.

Ist das Deutsche Reich etwa das Kaiserreich? Schauen wir, was das Bundesverfassungsgericht in seiner laufenden Rechtsprechung dazu sagt. Wir ziehen dazu dessen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 BvF 1/73 heran:

Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch 1945 überdauert und ist weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland untergegangen. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organe [,…] nicht handlungsfähig.

Vom Kaiserreich ist hier nicht die Rede. Oder doch? Schauen wir genauer hin. Bereits im ersten Satz wird Verwirrung gestiftet: Das Deutsche Reich hat den Zusammenbruch überdauert und ist nicht mit der Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland untergegangen. Mit Deutschland kann nicht das Deutsche Reich gemeint sein, warum sonst sollte man hier einen Unterschied machen? Offensichtlich wurde nach 1945 fremde Staatsgewalt in Deutschland ausgeübt – aber nicht im Deutschen Reich. Die deutsche Sprache ist eine der präzisesten der Welt, darum fragen wir als nächstes: Was ist hier mit Deutschland gemeint?

Karte des Deutschen Reiches am 31.12.1937Diese Frage beantwortet ein Blick in das Besatzungsrecht der Hauptsiegermacht USA, konkret das SHAEF Gesetz No. 52: „Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.“ Man kann auch sagen: Deutschland bezeichnet das Gebiet von Nazi-Deutschland, sprich das Territorium der Weimarer Republik. Daraus kann man mit einfachster Logik kombinieren, dass das Deutsche Reich auch nicht die Weimarer Republik (Deutschland genannt) ist.

Ist das Deutsche Reich also wirklich das Kaiserreich, wie das US-Gericht feststellte?
Um diese Frage zu klären, wenden wir uns erneut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu. Darin heißt es weiter: „Der Gesamtstaat ist mangels Organe handlungsunfähig.“ Wenn der Gesamtstaat Deutsches Reich das Kaiserreich sein soll, dann muss sich doch irgendwo ein Hinweis darauf finden lassen. Und tatsächlich finden wir diesen Hinweise genau dort, wo man ihn vermuten kann, wenn von einem Gesamtstaat die Rede ist: Im Staatsangehörigkeitsgesetz:

Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Ausfertigungsdatum 22. Juni 1913

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz trägt auch heute noch das Ausfertigungsdatum 22. Juli 1913. Wie hieß der Staat, der dieses Gesetz im Jahr 1913 verabschiedet hat? Deutsches Reich. Und welche Regierungsform hatte dieser Staat Deutsches Reich im Jahr 1913? Die parlamentarische konstitutionelle Monarchie mit einem Bundes-Präsidenten, Kaiser genannt. (Laut Hans Delbrück übrigens „die beste Regierungsform der Welt“, wie er in seinem 1913 in New York erschienen Buch Government And The Will Of The People feststellte)

Das Deutsche Reich kann tatsächlich nur das Kaiserreich sein, denn: Wäre mit der Verfassung der Weimarer Republik 1919 oder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik 1949 oder mit der sog. „Wiedevereinigung“ 1990 ein neuer Staat entstanden, dann hätte auch ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet werden müssen, schließlich hätten die Deutschen diesem neuentstanden Staat zugeordnet werden müssen. Das ist aber nicht erfolgt und so trägt das Staatsangehörigkeitsgesetz auch im Jahr 2018 noch immer das Ausfertigungsdatum 22. Juni 1913 und der deutsche Staat ist damit das Kaisereich mit der Verfassung vom 16. April 1871 und seinem Bundesgebiet vom 27.7.1914.

Diese Verfassung wurde von Otto von Bismarck geschaffen und der Reichsgründer erklärt in seinen „Gedanken und Erinnerungen“ mit einem Satz, warum Roosevelt unbedingt erreichen wollte, dass das Wort ‚Reich‘ als Symbol der nationalen Einheit der Deutschen eliminiert wird: „Die Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.

Wer nun verstanden hat, was und wo das Deutsche Reich ist, der sollte sich als nächstes unbedingt damit beschäftigen, wie der mangels Organe handlungsunfähige Gesamtstaat Deutsches Reich funktioniert, damit wir ihn schnellstmöglich und völkerechtskonform wieder handlungsfähig bekommen. Das folgende Video bringt das in nur 30 Minuten auf den Punkt:

4 comments on “Wo und was ist das Deutsche Reich?

  1. Karl aus Oberschlesien

    Hallo,
    wer damals 2018 diesen Artikel verfasst hat ist mir nicht bekannt. Aber ich antworte 2022 mit folgender Frage, Und das ist nicht böswillig, sondern MEINE Recherche (nachzulesen Deutsche Freigeister – Blog): Bitte weise mir jemand nach, wie, ob, warum das Deutsche Reich ein STAAT war?
    Es geht mir nicht um die Existenz, die ist unbestritten; nebenbei gibt es nur EIN Deutsches Reich – gemeint ist das von 1871. Es geht, mir, nur um die Frage: Staat, oder Staatenbund? Komme bitte niemand mit ‚Bundesstaat‘ – DAS ware/n sind die 25+1 Staaten des Deutschen Reich.
    Um niemanden vorzuführen, gebe ich meine Erkenntnisse, und meine Recherche, zum Discours; die ich hier und in meinem Blog anführe.
    Entstanden, als Folge des Norddeutschen BUNDES. Dieser Bund war meines erachtens das Vorbild. Nur mit anderer Zusammensetzung und anderem Namen.
    Dabei habe ich zwei, für mich ausschlaggebende, Argumente. Es gab NIE eine Staatsangehörigkeit Deutsches Reich! Diese wurde IMMER auf die Staaten im Deutschen Reich bezogen- IMMER.
    Der Kaiser war/ ist neben dem KaiserTITEL, der keine funktionelle Aussage hat, sondern nur eine präsentative, welche keine ‚Macht‘ verlieh. Der Kaiser hatte Verwaltungs- und Einspruchsrechte; und es war ein Ehrentitel.
    Weil Wilhelm II., König von Preußen UND Kaiser des Deutschen Reich, die Königskrone/ -würde bevorzugte wollte er die Kaiserkrone eigentlich nicht; aber Adel verpflichtet- denk ich mal. Beschlossen wurde im Reichstag von Großherzögen und Herzögen und den Vertretern der Stadtstaaten UND den Hanseln der Parteien- die (Parteien), wie wir wissen, uns 1918 verraten haben.
    Da wäre noch ein Einwand, warum kein STAAT Deutsches Reich (das bitte ich nicht falsch zu verstehen, ICH stehe hinter der Existenz des Deutschen Reich) bestehen kann/ konnte. Es kann/ darf keine zwei Staaten in einem Geltungsbereich geben! DAS Totschlagargument der BRvonD Gegner. Hier, im Deutschen Reich, ist es aber fakt, daß das Königreich Preußen, die Herzogtümer und Stadstaaten vorhanden SIND! Da benötige ich keine Nachweise, DAS weiß jeder, das es die Staatsangehörigkeiten in den Kolonien und/ oder die Staatsangehörigkeiten der Deutschen Staaten gibt/ gab.
    Heute noch müssen wir eine Staatsangehörigkeit von vor 1913 RuStAG (im Deutschen Reich) in dem Deutschen Staat, dem seine Ahnen geboren wurden/ lebten nachweisen.

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    1. hsa Post author

      Ihre Frage: „Bitte weise mir jemand nach, wie, ob, warum das Deutsche Reich ein STAAT war?“ wird wie folgt beantwortet:
      Tatsächlich wurde das Deutsche Reiche bereits in den Augustverträgen des Jahres 1866 gegründet. Darin wurde von 21 norddeutschen Staaten die Staatsgründung eines Bundes(staates) mit Zentralgewalt in Aussicht genommen. Wir empfehlen dazu die Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. Was die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich betrifft, so ist es die Reichsangehörigkeit, die einen Deutschen der Reichsgewalt unterwirft. Die Reichsangehörigkeit ist unmittelbarer Ausfluß der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat. Konkret gehört ein Deutscher dadurch den Sphären zweier Staaten an: Als Staatsangehöriger in einem Bundesstaat ist er Untertan der Bundesstaatengewalt, als Reichsangehöriger ist er gleichzeitig Untertan der Reichsgewalt. Gesetzt den Fall, ein Preuße hat seinen Wohnsitz in Sachsen genommen, kommt sogar noch eine dritte Sphäre hinzu, denn er ist obendrein der Sphäre des sächsischen Staates unterworfen. Um Ihre Fragen allumfaßend beantwortet zu sehen, empfehlen wir Ihnen das Studium folgender Literatur:
      Sybel – Die Begründung des Deutschen Reiches.
      Meyer-Anschütz – Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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  2. Karl aus Oberschlesien

    Werter hsa, ehrlicherweisehabe ich mir die 7 Bände von Seybel rspart. Auch das, sogenannte, ‚Lehrbuch‘ habe ich geschmäht, nacdem ich im Vorwort gelesen habe, daß das Original von Herrn Anschüz 1919 ‚bearbeitet, also, wie er schreibt, dem ‚Zeitgeist‘ (Weimar?) angepasst wurde.
    Und, ‚Die kleine Verfassungsgeschichte‘ liest sich wie ein von ‚zeugen jehovas‘ verfasster Hirtenbrief.
    …. Wir sagten bereits, daß die natürliche Fortführung des Leitgedankens des preußischen Königtums der Nationalstaat ist, …. !? DAS sollte mal jemand belegen. Ausserdem ist mir ein wenig viel vom ‚Deutschen Volk‘ die Rede. Und das dieser ‚Leitgedanke‘ irgendwo steht;wo?
    KEIN ‚Deutsches Volk‘ hat etwas beschlossen- DAS war viel, viel, viel später.
    Im Deutschen Reich gibt es nur die VÖLKER der BUNDESStaaten. Auch ‚Deutschland‘ ist eine Erfindung der Sozialisten. Ein solcher hat Wilhelm II. die Inschrift am Reichstag eingeredet- wie, ist mir ein Rätsel.
    »Die Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.« Deutschen NATION“ hat Bismark gesagt!

    „Was die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich betrifft, so ist es die Reichsangehörigkeit, ….“ Sie machen Späße mit mir. Hat ihnen noch niemand gesagt, das die deutsche Sprache die Exakteste ist- sie versuchen hinein- zu- interpretieren. Eine Reichsangehörigkeit besagt NUR, das der Bürger, wenn von ihm die Rede ist, ANGeHÖRIGER ist.

    Ihre Sphären hätten sie sich sparen können- ohne Nachweis. Die x- Staatsangehörigkeiten sind eine Erfindung der Politiker der Neuzeit. Sonst hätten sie es Staatsangehörigkeiten genannt, und nicht Sphären.

    Mit dem Verweis auf Ander, ohne Argumente, ist ein bisschen wenig.
    Ich bin Preuße – kennt ihr meine Farben?!
    Glückauf

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    1. hsa Post author

      Was den Meyer-Anschütz betrifft, so handelt es bei der 7. Auflage, die 1919 gedruckt wurde, um einen Sammelband, der zusammengesetzt ist aus diesen drei Bänden, die sie auch in einzelnen Teilen beschaffen können: Erster Teil 1914, Zweiter Teil 1917, Dritter Teil 1919. Der für Sie relevante Teil (Bundesstaat und Staatsangehörigkeit) findet sich gleich im ersten Band von 1914. Alternativ tut es allerdings auch jede andere zeitgenössische staatsrechtliche Literatur gleichermaßen, ob Meyer-Anschütz, Laband, Zorn, Arndt – es steht überall das gleiche drin, denn es sind rechtliche Fakten. Was Sybel und die Kleine Verfassungsgeschichte angeht, so leben wir das Motto „Wissen ist eine Holschuld“. Entsprechend können (und wollen) wir nicht mehr tun, als auf entsprechende Quellen zu verweisen. Wenn Sie sich stattdessen lieber mit Ihrer Meinung (sic!) begnügen, ist das natürlich Ihnen überlassen. Lassen Sie sich aber gesagt sein, daß es für Individualbetreuung in Blogkommentaren der preußischen Avantgarde an Zeit fehlt (und, ehrlicherweise, nach Jahren des Schaffens, auch an Muße).

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