Über uns

Das Preußenjournal ist zentrales Organ der Medienabteilung des Preußischen Instituts und leistet dringend erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. In Wort, Schrift, Bild, Ton und Film wird es zunächst als Internetmedium die Anliegen und Arbeit des Instituts dokumentieren, geschichtliche und rechtliche Aufklärungsarbeit leisten und so dazu beitragen, den Erben des Königreich Preußen im deutschen Volke ihre Geschichte aber vor allem ihr heiliges Erbe bewußt zu machen. Im zweiten Schritt ist die Einrichtung einer Nachrichtenredaktion angedacht, die das tagesaktuelle Geschehen aus preußischem Sichtwinkel beleuchtet.

Verantwortlich für das Preußenjournal zeichnet der Chefredakteur (Staatsangehöriger des Königreich Preußen). Die Organisation des Preußenjournals obliegt dem Chefredakteur in eigener Regie. Zur Veröffentlichung von Beiträgen im Namen des Preußenjournals ist die Freigabe des Chefredakteurs erforderlich.

Alle Beiträge, die im Namen des Preußenjournals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, müssen ein eindeutig zuzuordnendes Kürzel tragen, das den Urheber des Beitrags kennzeichnet. Die Einhaltung gültigen Rechts insbesondere bei strafbaren Handlungen wie üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung obliegt dem Urheber des jeweiligen Beitrags, der per Kürzel verantwortlich zeichnet. Im Übrigen berufen wir uns auf die Meinungsfreiheit Artikel 27 der Verfassung des Königreich Preußen vom 31. Januar 1850. Das Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 (RGBl S. 65) findet keine Anwendung, da sich § 2 nicht auf digitale Medien erstreckt.

Wer sich berufen fühlt als Autor für das Preußenjournal aktiv zu werden, darf sich gerne über das Kontakformular oder Kommentarfunktion mit der Redaktion in Verbindung setzen. Vorwärts!