Über uns

Das Preußenjournal ist zentrales Organ der Medienabteilung des Preußischen Instituts und leistet dringend erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. In Wort, Schrift, Bild, Ton und Film wird es zunächst als Internetmedium die Anliegen und Arbeit des Instituts dokumentieren, geschichtliche und rechtliche Aufklärungsarbeit leisten und dazu beitragen den Erben des Königreich Preußen im deutschen Volke ihr legitimes Erbe bewußt zu machen.

Im zweiten Schritt ist die Einrichtung einer Nachrichtenredaktion angedacht, die das tagesaktuelle Geschehen aus preußischem Sichtwinkel beleuchtet.

Verantwortlich für das Preußenjournal zeichnet der Chefredakteur (Staatsangehöriger des Königreich Preußen), der vom Direktor des Instituts vorgeschlagen und vom Zentralrat der Preußen einfachem Mehrheitsbeschluss bestätigt wird. Die Organisation des Preußenjournals obliegt dem Chefredakteur in eigener Regie. Zur Veröffentlichung von Beiträgen im Namen des Preußenjournals ist die Freigabe des Chefredakteurs erforderlich. Der Chefredakteur als Abteilungsleiter ist Mitglied im Zentralrat der Preußen und hat den Treue-Eid zu leisten.

Alle Beiträge, die im Namen des Preußenjournals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, müssen ein eindeutig zuzuordnendes Kürzel tragen, das den Urheber des Beitrags kennzeichnet. Die Einhaltung gültigen Rechts insbesondere bei strafbaren Handlungen wie üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung obliegt dem Urheber des jeweiligen Beitrags, der per Kürzel verantwortlich zeichnet. Im Übrigen berufen wir uns auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 27 der Verfassung des Königreich Preußen vom 31. Januar 1850.