„Empfehlung“ zum Bruch des Völkerrechts

Am 12.10.1921 empfiehlt der Völkerbundrat in Genf den sog. alliierten Siegermächten des ersten Weltkriegs, den mehrheitlich polnisch besiedelten Teil des oberschlesischen Industriegebiets an das neu gegründete und mit preußischem Boden ausgestatte Polen anzugliedern.

Diese „Empfehlung“ war eine Aufforderung zum Bruch des Völkerrechts, denn im Artikel 88 des Versailler Vertrag wurde festgelegt, dass eine Volksabstimmung über die Frage entscheidet, ob Oberschlesien in Zukunft zu Deutschland oder Polen gehören soll. Das Ergebnis der Abstimmung lautete: 59,6% für Deutschland und 40,4% für Polen.

Trotz des eindeutigen Quorums zugunsten des Reiches besetzten polnische Truppen am 20.6.1922 die oberschlesische Stadt Kattowitz (Katowice) – völkerrechtswidrig. Das prosperierende Industriegebiet Oberschlesien vom Reich abzutrennen dürfte ganz im Sinne Winston Churchills gewesen sein. Der tönte 1919 im Rundfunk der BBC ganz offen: „Sollte Deutschland in den nächsten 50 Jahren wieder Handel treiben, war der Krieg umsonst.“

Die oberschlesische Stadt Kattowitz

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