Am 2. Januar 1861 endigte der Tod das düstere Leiden Friedrich Wilhelm’s IV. und im eigenen Namen begann König Wilhelm I. seine Regierung. Seine feierliche Krönung sollte aber erst am 18. Oktober 1861 zu Königsberg stattfinden anstatt der sonst üblichen Erbhuldigung. Es war Ausdruck für die hohe Bedeutung, die Wilhelm I. dem Eintritt Preußens in das konstitutionelle Leben beilegte, wenn er eine Zeremonie erneuerte, die nur einmal, bei der Verwandlung des brandenburgischen Kurhuts in die preußische Königskrone 1701, und seitdem nicht wieder stattgefunden hatte. So reiste er nach Königsberg, um in kirchlichem Pompe die Krone sich auf das Haupt zu setzen.
Den feierlichen Akt erlebte er in tiefster Gemütsbewegung, als ein Gelöbnis treuer Pflichterfüllung im Angesicht Gottes des Herrn. Eingedenk dessen, sagte er dann den anwesenden Landtagsmitgliedern und Ständen: „Da die Krone nur von Gott kommt, habe ich durch die Krönung an geheiligter Stätte bekundet, daß ich sie in Demut aus seinen Händen empfangen habe.“ Um so unantastbarer erschienen ihm fortan die Rechte dieser Krone, welche sich in seinem ernsten und ehrlichen Sinne unmittelbar in strenge Pflichten umsetzten. Die Pflichten zu erfüllen, die Rechte zu wahren, war sein in tiefer Andacht gefasster Entschluss, mochte ihm dabei Widerspruch und Kampf begegnen, auf welcher Seite er wolle. Und Kämpfe erwarteten den König in genügender Zahl: Vom dänischen Krieg über den preußisch-österreichischen Krieg bis zum deutsch-französischen Krieg. Er sollte sie alle erfolgreich bestehen. Gott mit uns!