Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie von Rönne.

Rönne: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie

An dieser Stelle möchte das Preußenjournal eindringlich auf die Werke von Dr. Ludwig Rönne hinweisen. Der Rechtswissenschaftler gibt darin nicht nur einen detaillierten Überblick über die konstitutionelle Beschaffenheit, die Organe und Funktionsweise des Preußischen Staates sondern er gewährt dazu obendrein einen tiefen Einblick in die Rechtsgeschichte des Preußischen Staates sowie des Deutschen Reiches bis hin zur verfassungsrechtlichen Entstehung und Verknüpfung beider Rechtssubjekte.

Ein Muss nicht nur für alle Preußen
Für preußische Staatsangehörige, die sich mit der Reorganisation sowohl der Gemeinden Preußens als auch des handlungsunfähigen Gesamtstaates beschäftigen – und das sollten ALLE Preußen tun – enthält es wichtige rechtliche Grundlagen. Nicht umsonst liess Goethe verlauten: „Nur das Gesetz kann uns die Freiheit geben.“ Insbesondere der Ergänzungsband „Das Recht der Kommunalverbände in Preußen“ ist der Wegweiser für die Gemeindereorganisation in den Provinzen des Königreich Preußen. Weil gerade dieser Band immens wichtig ist und weder antiquarisch noch als ebook zu erhalten ist, hat das Preußische Institut diesen Band als Faksimile aus Indien bestellt und eingescannt um ihn hier exklusiv der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Somit können nun alle vier Bände hier heruntergeladen werden:

Rönne / Zorn – Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 1 (pdf 38mb, Inhaltsverzeichnis)
Rönne / Zorn – Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 2 (pdf 92mb, Inhaltsverzeichnis)
Rönne / Zorn – Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 3 Teil 1 (pdf 118mb, Inhaltsverzeichnis)
Rönne / Zorn – Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band 3 Teil 2 (pdf 91mb, Inhaltsverzeichnis)
Rönne / Schoen – Das Recht der Kommunalverbände in Preußen (pdf 308mb, Inhaltsverzeichnis.

Die Inhaltsverzeichnisse aller Bände:

Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
Inhaltsverzeichnis des ersten Bandes.

Erster Teil.

Allgemeines.

Erste Abteilung.

Die geschichtliche Entwicklung des Preußische Staates und des Deutschen Reiches.

§. 1. Einleitung.
§. 2. Die Hohenzollern und der Brandenburgisch-Preußische Staat.
§. 3. Die älteren landständischen Verfassungen und die Entstehung der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
§. 4. Die Bildung des Territorialbestandes der Preußischen Monarchie.
§. 5. Geschichtlicher Überblick der staatsrechtlichen Entwicklung Deutschlands bis zur Herstellung der Einheit.
§. 6. Staatsrechtliche Stellung des Preußischen Staates im Deutschen Reiche.

Zweite Abteilung.

Von den Quellen des Hilfsmitteln der preußischen Staatsrechtes.

§. 7. Die Quellen des preußischen Staatsrechtes.
A Das geschrieben Recht.
I. Die Hausgesetze der Hohenzollern.
II. Die Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
III. Die Gesetze.
IV. Staatsverträge.
V. Die Verhandlungen mit den ständischen Körperschaften.
§. 8. Die Quellen des preußischen Staatsrechtes.
B. Das ungeschriebene Recht.
I. Gewohnheitsrecht und Observanz.
II. Die Analogie
§. 9. Die Anwendung der Quellen des preußischen Staatsrechtes.
I. Verhältnis derselben untereinander.
II. Auslegung der Gesetze.
§. 10. Die Sammlungen der Quellen, die Hilfsmittel und Literatur des preußischen Staatsrechtes.
I. Die preußischen Gesetzbücher.
II. Die Sammlungen der Gesetze und Verordnungen.
III. Von den Hilfmitteln des preußischen Staatsrechtes.
IV. Die Literatur des deutschen und preußischen Staatsrechtes.

Zweiter Teil.

Das Verfassungsrecht.

Erster Abschnitt.

§. 11. Vom Staatsgebiete.
I. Begriff des Staatsgebietes; Bestandteile desselben.
II. Rechtliche Natur des Staatsgebietes.
III. Rechte und Staatsgewalt über das Staatsgebiet.
IV. Titel und Rang.

Zweiter Abschnitt.

Der Träger und die Organe der Staatsgewalt.

Erstes Kapitel.

Der König.

§. 12. Von der Königlichen Gewalt überhaupt und den darin enthaltenen Rechten.
§. 13. Von dem Rechte auf die Krone (Thronfolge)
A. Thronfolgerecht.
B. Thronfolgeordnung.
§. 14. Von der Erwerbung der Krone und deren Wirkungen.
I. Regierungsantritt.
II. Von dem Gegenstande der Thronfolge.
§. 15. Von dem Verluste der Krone, bezw. der Regierungsfähigkeit.
§. 16. Von der Stellvertretung des Königs.
A. Reichsverwesung (Regentschaft).
I. Fälle, in welchen die Reichsverwesung eintritt.
II. Recht zur Reichsverwesung.
III. Rechte und Pflichten des Reichsverwesers.
IV. Beendigung der Reichsverwesung.
B. Von der vorübergehenden Stellvertretung des Königs.

Zweites Kapitel.

Die dem Könige unmittelbar zur Seite stehenden Organe.

§. 17. Der Staatsrat.
§. 18. Das Staatsministerium (Kronrat).
§. 19. Das Geheime Kabinett des Königs.
§. 20. Das Ministerium des Königlichen Hauses.

Drittes Kapitel.

Die Volksvertretung.

§. 21. Allgemeine Grundsätze von der Volksvertretung und Rückblich auf deren Entwicklung in Preußen.
§. 22. Das Zweikammersystem als Grundlage der Volksvertretung.
§. 23. Das Herrenhaus.
I. Geschichtlicher Rückblick auf die betreffenden Bestimmungen der Verfassungsurkunde und deren Abänderung.
II. Die gegenwärtige Zusammensetzung des Herrenhauses.
§. 24. Das Haus der Abgeordneten.
I. Vonder Zusammensetzung desselben im allgemeinen.
II. Vom Wahlsystem und der Dauer der Wahlperiode.
§. 25. Haus der Abgeordneten: Wahlrecht und Wählbarkeit.
§. 26. Haus der Abgeordneten: Wahlordnung.
§. 27. Haus der Abgeordneten: Verlust der Eigenschaft als Mitglied.
§. 28. Die Berufung und Versammlung der Volksvertretung.
§. 29. Von den verfassungsmäßigen Erfordernissen der Beschlüsse des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten.
§. 30. Die Vertagung und Schließung der Kammern.
§. 31. Die Auflösung des Hauses der Abgeordneten.
§. 32. Die Rechte der Volksvertretung.
A. Die ordentlichen Rechte.
I. Recht der Mitwirkung bei der Ausübung von Regierungsrechten.
II. Rechte der Kammern zu Wahrung der Verfassung und der verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger.
III. Die Rechte der Kammern in betreff ihrer inneren Angelegenheiten.
B. Die außerordentlichen Rechte der Volksvertretung.
§. 33. Die persönlichen Rechte der Mitglieder der Volksvertretung, insbesondere die parlamentarische Immunität.
§. 34. Die rechtliche Stellung der Staatsminister und der Königlichen Kommissare zu den Kammern.
§. 35. Von der Geschäftsbehandlung in den Kammern.
I. Von der Öffentlichkeit der Sitzungen, Verhandlungen und Protokolle.
II. Die Geschäftsordnungen.
III. Prüfung der Legitimation der Mitglieder der Kammern.
IV. Vorsteher und Beamte der Kammern.
V. Abteilungen und Kommissionen.
VI. Behandlung der Vorlagen und Anträge in den Plenarversammlungen
A. Behandlung der Gesetzesvorlagen und Anträge.
B. Geschäftsvorschriften für die Plenarsitzungen.
a. Tagesordnung, Sitzungen und Sitzungsprotokolle.
b. Redeordnung.
c. Abänderungsanträge und Anträge auf Tagesordnung.
d. Schluß und Vertragung der Debatte.
e. Abstimmung.
VII. Geschäftsverhältnis der beiden Häuser unter sich und zu der Staatsregierung.
VIII. Ordnungbestimmungen.

Viertes Kapitel.

Der Staatsdienst.

§. 36. Von den Staatsbeamten und ihrer rechtlichen Stellung im allgemeinen.
§. 37. Von der Begründung des Staatsdienerverhältnisses.
§. 38. Von den Bedingungen der Anstellung im Staatsdienste.
A. Allgemeine Erfordernisse.
B. Nachweis der besonderen Befähigung, insbesondere durch Ablegung der Staatsprüfungen.
§. 39. Erfordernis der Kautionsbestellung für gewisse Ämter.
§. 40. Von den Pflichten der Staatsdiener.
§. 41. Von der Ausübung der Disziplin über die Staatsbeamten und von dem Disziplinarverfahren.
§. 42. Von den Rechten der Staatsbeamten.
I. Rechte, welche sich auf die Amtsfunktionen der Staatsdiener beziehen.
II. Finanzielle Ansprüche der Staatsdiener gegenüber dem Staate.
III. Besondere Privilegien der Staatsdiener.
§. 43. Die besonderen Vorschriften für das Richteramt.
§. 44. Veränderung und Beendigung des Staatsdienstes.
§. 45. Die Rechte der Staatsdiener nach Beendigung des Staatsdienstes und die Rechte der Hinterbliebenen derselben.
§. 46. Von der Verantwortlichkeit der Staatsbeamten und von der gerichtlichen Verfolgung derselben wegen Amts- und Diensthandlungen.

Dritter Abschnitt.

Das Staatsbürgerrecht.

Erstes Kapitel.

Begriff, Erwerb, Verlust der Staatsangehörigkeit.

§. 47. Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerrecht, Indigenat.
§. 48. Von der Erwerbung der Staatsangehörigkeit.
§. 49. Von dem Verluste der Staatsangehörigkeit.


Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
Inhaltsverzeichnis des zweiten Bandes.

Zweiter Teil. (Fortsetzung.)

Das Verfassungsrecht.

Dritter Abschnitt.

Das Staatsbürgerrecht.

Zweites Kapitel.

Die Gliederung der Staatsangehörigen.

§. 50. Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz.
§. 51. Gesetzlich bevorzugte Staatsbürger.
I. Das Königliche Haus.
II. Das fürstliche Haus Hohenzollern.
III. Das vormals hannoversche Königshaus, das vormals kurhessische, das vormals herzoglich nassauische und das schleswig-holsteinische Fürstenhaus.
IV. Die standesherrlichen Häuser.
§. 52. Rechtsverhältnisse des Adels.

Drittes Kapitel.

Grundpflichten und Grundrechte.

§. 53. Allgemeine Grundsätze.
A. Recht der Beschwerdeführung.
1. Beschwerdeführung bei dem Könige und den höheren Staatsbehörden.
2. Beschwerdeführung bei den Kammern.
B. Recht der Petition.

Erster Titel.

Die Grundpflichten.

§. 54. Die Wehrpflicht.
A. Grundsätze und Rechtsquellen.
B. Gliederung des Militärdienstes.
C. Besondere Vorschriften bezüglich des Militärdienstes, speziell der einjährig-freiwillige Dienst (Wehrordnung §§ 89-97.)
D. Der Militärersatz im Frieden.
E. Die Ersatzreserve.
F. Zwangsvorschriften behufs Erfüllung der Wehrpflicht.
§. 55. Von der Steuerpflicht.

Zweiter Titel.

Von den Rechten der Preußen.

§. 56. Allgemeines.
§. 57. Freiheit und Sicherheit der Person.
I. Allgemeines.
II. Der Schutz gegen willkürliche Verhaftung.
III. Die Unverletzlichkeit der Wohnung.
IV. Beschlagnahme von Briefen und Papieren.
V. Frei Wahl des Aufenthaltsortes und Freizügigkeit.
VI. Auswanderungsfreiheit.
VII. Unzulässigkeit der Landesverweisung.
VIII. Unzulässigkeit der Auslieferung.
IX. Freie Wahl von Beruf und Gewerbe.
§. 58. Freiheit und Sicherheit des Eigentums.
I. Freiheit für Erwerb und Besitz von Eigentum.
II. Unverletzlichkeit des Eigentums und Enteignung.
III. Die Freiheit des Grundeigentums.
§. 59. Das „Recht“ der freien Meinungsäußerung und die Presse.
§. 60. Versammlungs- und Vereinsrecht.

Vierter Abschnitt.

Die Staatsbehörden.

§. 61. Allgemeines.

Erstes Kapitel.

Die Einteilung des Preußischen Staates.

§. 62. Die Provinzen.
§. 63. Die Regierungsbezirke.
§. 64. Die Kreise.
§. 65. Die Gemeinden.

Zweites Kapitel.

Der Organismus der Verwaltungsbehörden.

Erster Titel.

Historische Entwicklung.

§. 67. I. Übersicht über die Entwicklung des Organismus der Verwaltungsbehörden bis zum Jahre 1806.
§. 68. II. Übersicht des Organismus der Verwaltungsbehörden im Jahre 1806.
§. 69. III. Die Stein-Hardenbergschen Reformen.
§. 70. IV. Die Reorganisation der Verwaltung durch die neueste Gesetzgebung.

Zweiter Titel.

Die Zentralverwaltung.

§. 71. A. Das Gesamtstaatsministerium.
§. 71. B. Die einzelnen Ministerien.
§. 72. I. Das Ministerium des Inneren.
§. 73. II. Das Finanzministerium.
§. 74. III. Das Ministerium für Handel und Gewerbe.
§. 75. IV. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
§. 76. V. Das Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
§. 77. VI. Das Justizministerium.
§. 78. VII. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
§. 79. VIII. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
§. 80. IX. Das Kriegsministerium.
§. 81. X. Die Oberrechnungskammer.
§. 82. XI. Der Evangelische Oberkirchenrat.

Dritter Titel.

Die Provinzialverwaltung.

§. 83. Einleitung.
§. 84. I. Die Oberpräsidenten.
§. 85. II. Die Provinzialsteuerdirektionen.
§. 86. III. Die Provinzialschulkollegien.
§. 87. IV. Die Medizinalkollegien.
§. 88. V. Die Oberbergämter.
§. 89. VI. Die Generalkommissionen.
§. 90. VII. Die Eisenbahndirektionen.
§. 91. VIII. Die Militärintendanturen.
§. 92. IX. Die Bezirksregierungen.
A. Allgemeines.
B. Von dem Geschäftskreise der Regierungen, ihren Abteilungen und dem Bezirksausschusse.
C. Von den Geschäften des Bezirksausschusses als Beschlussbehörde.
D. Von den Befugnissen und Obliegenheiten der Regierungen und ihrer Abteilungen in dem ihnen angewiesenen Geschäftskreise.
1. Allgemeine Bestimmungen für sämtliche Abteilungen und für das Plenum.
2. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Abteilungen der Regierungen.
E. Von dem Geschäftsgange bei den Regierungen.
F. Von der besonderen amtlichen Stellung der einzelnen Beamten der Regierungen.
1. Allgemeine Vorschriften.
2. Betreffend die Stellung des Präsidenten.
3. Betreffend die Stellung der Abteilungsdirigenten.
4. Betreffend die Stellung der Räte und Assessoren.
5. Betreffend die Oberforstmeister.
6. Betreffend die Justitiarien.
7. Betreffend die Kassenräte.
8. Betreffend die Schulräte.
9. Betreffend die Medizinalräte.
10. Betreffend die Bauräte.
11. Betreffend die Gewerbe- und Gewerbeschulräte.
G. Die Organe der Regierungen.
§. 93. X. Sondervorschriften für die Organisation der Verwaltung in einzelnen Landesteilen der Monarchie.
A. Für die Provinz Hannover.
B. Für die Hohenzollernschen Lande.
C. Die Stadt Berlin.
D. Für die Provinz Posen.
§. 94. XI. Die Konsistorien.
§. 95. XII. Gemischte Verwaltungsbehörden.

Vierter Titel.

Die Kreisverwaltung.

§. 96. I. Der Landrat.
§. 97. II. Die übrigen Kreisbeamten.

Fünfter Titel.

Die Ortsverwaltung.

§. 98.

Drittes Kapitel.

Das Gerichtswesen.

Erster Titel.

§. 99. Die Justizverwaltung.

Zweiter Titel.

Der Organismus der ordentlichen Gerichtsbehörden.

§. 100. Einleitung.
§. 101. Die Behörden für die Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
A. Die Amtsgerichte.
B. Die Landgerichte.
C. Die Oberlandesgerichte.
D. Das Kammergericht.
E. Das Reichsgericht.
F. Gerichtsgemeinschaften.
§. 102. Die Staatsanwaltschaften.
§. 103. Die Gerichtsunterbeamten.
A. Gerichtsschreiber und Dolmetscher.
B. Gerichtsvollzieher.
C. Gerichtsdiener.
D. Gefängnisbeamte.
§. 104. Die Rechtsanwaltschaft.

Dritter Titel.

Die besonderen Gerichte.

§. 105. Die besonderen Zivilgerichte.
A. Allgemeines.
B. Die Rheinschiffahrtsgerichte.
C. Die Elbzollgerichte.
D. Die Gewerbegerichte.
E. Die Kaufmannsgerichte.
F. Der Geheime Justizrat.
G. Die Auseinandersetzungsbehörden.
H. Die Dorf- udn Ortsgerichte.

Vierter Titel.

§. 107. Die Disziplinarbehörden.

Fünfter Titel.

§. 108. Die Verwaltungsgerichte.

Nachträge.

Band I
Band II.

Alphabetisches Sachregister.


Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 3, Erste Abteilung, 5. Auflage, 1915.

Inhaltsverzeichnis des dritten Bandes
Erste Abteilung
Zweiter Teil.
Das Verfassungsrecht.

Fünfter Abschnitt.
Die Gesetzgebung.
§ 109. Begriffe und allgemeine Grundsätze.
§ 110. Der Weg der Gesetzgebung.
§ 111. Das Verordnungsrecht.
§ 112. Notverordnungsrecht.
§ 113. Ausführungsverordnungen.
§ 114. Das Polizeiverordnungsrecht.
§ 115. Sanktion und Publikation der Gesetze und Verordnungen.
§ 116. Prüfung der Rechtsgültigkeit der Gesetze und Verordnungen.
§ 117. Die besonderen Garantien der Verfassung.
A. Der Verfassungseid.
B. Ministerverantwortlichkeit und Ministeranklage.
C. Verfassungsänderungen.
§ 118. Staatshaushaltsetat und Kontrolle der Finanzverwaltung.
A. Der Staatshaushaltsetat.
B. Pflicht der Regierung zur etatsgemäßen Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben.
C. Nichtzustandekommen des Staatshaushaltsgesetzes.
D. Rechnungskontrolle und Entlastung.
§ 119. Das Steuerbewilligungsrecht.
§ 120. Anleihen und Garantien.

Sechster Abschnitt.
Staat und Kirche.

§ 121. Vorbemerkungen.

Erstes Kapitel.
Die staatliche Kirchenhoheit.

Erster Titel.
Kirchenhoheit und Kirchengewalt.

§ 122.

Zweiter Titel.
Die einzelnen Äußerungen der Kirchenhoheit.

§ 123. A. Die Zulassung der Religionsgesellschaften.
§ 124. B. Die Aufsicht über die Religionsgesellschaften.
§ 125. C. Der Schutz der Religionsgesellschaften.

Zweites Kapitel.
Die kirchliche Selbstverwaltung unter der Aufsicht des Staates.

§126. Vorbemerkungen.

Erster Titel.
Evangelische Kirche.
A. Landeskirchen der älteren Provinzen.
§ 127. I. Geschichtliche Entwicklung.
§ 128. II. Das geltende Recht.
§ 129. B. Landeskirchen der neueren Provinzen.
I. Provinz Hannover.
II. Provinz Schleswig-Holstein.
III. Provinz Hessen-Nassau.

Zweiter Titel.
Katholische Kirche.

§ 130. A. Bis zum Erlaß der Verfassungsurkunde.
§ 131. B. Sei dem Erlaß der Verfassungsurkunde.


Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 3, Zweite Abteilung, 5. Auflage, 1915.

Inhaltsverzeichnis des dritten Bandes.

Zweite Abteilung.

Dritter Teil.

Das Verwaltungsrecht.

Erster Abschnitt.

Unterrichtswesen.

Erstes Kapitel.
Das Verhältnis des Staates zur Schule.

§ 132. I. Geschichtlicher Überblick.
§ 133. II. Lehr- und Lernfreiheit.
§ 134. III. Unterrichtsfreiheit.
§ 135. IV. Sorge für ausreichende Unterrichtsanstalten.
§ 136. V. Unterrichtszwang.
§ 137. VI. Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtswesens.

Zweites Kapitel.
Die einzelnen Unterrichtsanstalten.

Erster Titel.
Die niederen Schulen.

§ 138. I. Volksschule und Mittelschule.
§ 139. II. Die Gesetzgebung über das Volksschulwesen.
§ 140. III. Aufsicht über Volksschule und Mittelschule.
§ 141. IV. Die Schullehrer.
§ 142. V. Innere Einrichtung der Volksschule.
§ 142. VI. Schulvermögen und Schulunterhaltung.
§ 143. VII. Nebenanstalten der Volksschule.

Zweiter Titel.
Die höheren Schulen.

§ 145. I. Begriff und Wesen der höheren Schulen.
§ 146. II. Aufsicht über die höheren Schulen.
§ 147. III. Die Lehrer.
§ 148. IV. Lehreinrichtung der höheren Schulen.
§ 149. V. Höhere Mädchenschulen.

Dritter Titel.
Die Fachschulen.

§ 150. I. Technische und gewerbliche Lehranstalten.
§ 151. II. Landwirtschaftliche Lehranstalten.
§ 152. III. Forstschulen.
§ 153. IV. Bergwerksschulen.
§ 154. V. Medizinische Schulen und Unterrichtsanstalten für einzelne Klassen des Heilpersonals.

Vierter Titel.
Die Universitäten.

§ 155. I. Verfassung der Universitäten.
§ 156. II. Universitätslehrer.
§ 157. III. Lehrverfassung der Universitäten.
§ 158. IV. Verhältnisse der Studierenden.

Fünfter Titel.
Anhang: Andere Anstalten zur Förderung der Bildung.

§ 159.

Zweiter Abschnitt.

Das Recht der Wirtschaftspflege.

Erstes Kapitel.

Landwirtschaft. Forstwirtschaft. Jagd. Fischerei.

§ 160. I. Entwicklung der Landeskultur- und Agrargesetzgebung.
§ 161. II. Förderung des landwirtschaftlichen Betriebes.
§ 162. III. Schutz der Felder.
§ 163. IV Förderung des forstwirtschaftlichen Betriebes.
§ 164. V. Schutz der Forsten.
§ 165. VI. Jagd.
§ 166. VII. Fischerei.

Zweites Kapitel.

Bergbau.

§ 167. I. Entwicklung und Gesetzgebung.
§ 168. II. Erwerb, Betrieb und Verwaltung des Bergwerkseigentums.
§ 169. III. Bergarbeiter.
§ 170. IV. Rechtsverhältnisse der Mitbeteiligten eines Bergwerkes.
§ 171. V. Bergbehörden.
§ 172. VI. Bergpolizei.
§ 173. VII. Knappschaftsvereine und Bergbauhilfskassen.

Drittes Kapitel.

Eisenbahnen.

§ 174. I. Entwicklung und Gesetzgebung.
§ 175. II. Anlage und Genehmigung von Eisenbahnen.
§ 176. III. Rechte der Eisenbahngesellschaften.
§ 177. IV. Verhältnis der Eisenbahngesellschaften zum Staate.
§ 178. V. Aufsicht des Staates über die Eisenbahnen.

Viertes Kapitel.

Wasser und Wasserstraßen.

I. Entwicklung und Gesetzgebung.

§§ 179-184.


Das Recht der Kommunalverbände in Preußen.
Ergänzungsband zu „Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie“

Inhaltsverzeichnis.

Erster Abschnitt.

Von der Selbstverwaltung und der Kommunalverwaltung, von den Selbstverwaltungskörpern und den Kommunalverbänden im allgemeinen.

§. 1. Die Selbstverwaltung und die Selbstverwaltungskörper.
§. 2. Die Kommunalverwaltung und die Kommunalverbände.
§. 3. Das System der Kommunalverwaltung.

Zweiter Abschnitt.

Die Ortsgemeinden.

Erstes Kapitel.

Geschichtliche Entwicklung der Ortsgemeinden.

Erster Titel.

Die Städte.

§. 4. Die Zeit bis zum allgemeinen Landrecht.
§. 5. Das landrechtliche Städterecht.
§. 6. Die Städteordnung von 1808.
§. 7. Die Städteordnung von 1831.
§. 8. Die französische Gesetzgebung und ihr Einfluß auf das deutsche Städterecht.
§. 9. Die Gemeindeordnung von 1850.
§. 10. Die neuen preußischen Städteordnungen und die weiteren Reformbestrebungen.

Zweiter Titel.

Die kommunalen Verhältnisse auf dem platten Lande (Landgemeinden, Gutsherrschaften und Gutsbezirke).

§. 11. Die Zeit bis zum allgemeinen Landrecht.
§. 12. Das Allgemeine Landrecht.
§. 13. Die Zeit von der Stein-Hardenbergschen Reformgesetzgebung bis zur neuen Landgemeindeordnung.

Zweites Kapitel.

Das geltende Recht.

Erster Titel.

Die Rechtsquellen.

§. 14. Die einzelnen Gemeindegesetze und ihr Geltungsgebiet.
§. 15. Die Gemeindestatuten.

Zweiter Titel.

Die rechtliche Stellung der Ortsgemeinden.

§. 16. Begriff, Entstehung udn Endigung der Stadt- und Landgemeinden.
§. 17. Rechts- und Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinden.

Dritter Titel.

Die Verfassung der Ortsgemeinden.

Erstes Stück.

Die Verfassung der Stadtgemeinden.

I. Die Grundlagen der städtischen Verfassung.

§. 18. A. Die dingliche Grundlage.
§. 18. B. Die persönliche Grundlage.
§. 19. Entwicklung und Inhalt der Begriffe: Bürgergemeinde und Einwohnergemeinde, altes und neues Bürgerrecht.
§. 20. Die Einwohnergemeinde im besonderen.
a) Die Einwohner.
b) Die Bürger.
§. 21. Die Bürgergemeinde im besonderen.
a) Das Bürgerrecht in Kurhessen und Nassau.
b) Das Bürgerrecht in Hannover.
§. 22. Das Ehrenbürgerrecht.
§. 23. Die Sonderstellung der Militär- und juristischen Personen im Stadtbezirk und die Forensen.

II. Die Organe der Stadtgemeinden.

A. Die Stadtverordnetenversammlung.

§. 24. Der rechtliche Charakter der Stadtverordnetenversammlung und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder.
§. 25. Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung.
§. 26. Die Wahl der Stadtverordneten.
a) Die Wahlfähigkeit.
b) Das Wahlsystem.
c) Das Wahlverfahren.
d) Die Wahlperiode.
§. 27. Die Versammlung der Stadtverordneten.
§. 28. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung.

B. Der Stadtvorstand.

§. 29. Der rechtliche Charakter des Stadtvorstandes, das Kollegial- und das Büreausystem.
§. 30. Die Zusammensetzung des Stadtvorstandes.
§. 31. Die Bestellung des Stadtvorstandes.
a) Die Fähigkeit zum Vorstandsmitglied.
b) Die Besoldung der Vorstandsmitglieder.
c) Die Berufung zu den Stellen im Stadtvorstand.
d) Die Amtsperiode.
e) Die Bestätigung und der Amtsantritt.
§. 32. Die Erledigung der Geschäfte des Stadtvorstandes.
§. 33. Gemeinschaftliche Sitzungen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung.
§. 34. Die Zuständigkeit des Stadtvorstandes und der Stadtverordnetenversammlung; das Verhältnis beider Kollegien zueinander.
§. 35. Die niederen Gemeindebehörden.
a) Die Verwaltungsausschüsse.
b) Die Bezirksvorsteher.

E. Die städtischen Beamten.

§. 36. Begriff und Arten derselben.
§. 37. Die Anstellung der städtischen Beamten.
§. 38. Die Rechte und Pflichten der städtischen Beamten.
a) Die Rechte.
b) Die Pflichten.
§. 39. Die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung.
a) Die strafrechtlichen Folgen.
b) Die privatrechtlichen Folgen.
c) Die disziplinarischen Folgen.
§. 40. Veränderungen im Dienstverhältnis und Beendigung desselben.

Zweites Stück.

Die Verfassung der Landgemeinden.

I. Die Grundlagen der Landgemeinden.

§. 41. Die dingliche Grundlage.
§. 42. Die persönliche Grundlage.

II. Die Organe der Landgemeinden.

A. Die Gemeindeversammlung und die Gemeindevertretung.

§. 43. Allgemeines.
§. 44. Die Zusammensetzung der Gemeindeversammlung.
§. 45. Der rechtliche Charakter und die Zusammensetzung der Gemeindevertretung; die Rechtsstellung ihrer Mitglieder.
§. 46. Die Wahl der Gemeindeverordneten.
a) Die Wahlfähigkeit.
b) Das Wahlsystem.
c) Das Wahlverfahren.
d) Die Wahlperiode.
§. 47. Die Versammlung der Gemeindeberechtigten und Gemeindeverordneten; die Auflösung der Gemeindevertretung.

B. Der Gemeindevorstand.

§. 48. Der rechtliche Charakter und die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes; die Rechtsstellung seiner Mitglieder.
§. 49. Die Bestellung des Gemeindevorstandes.
§. 50. Die Erledigung der Geschäfte des Gemeindevorstandes.
§. 51. Die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes und der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung); das Verhältnis beider zueinander.
§. 52. Die niederen Gemeindebehörden.
§. 53. Die Beamten der Landgemeinden.

Vierter Titel.

Der Wirkungskreis der Ortsgemeinden.

Erstes Stück.

§. 54. Im Allgemeinen.

Zweites Stück.

Das Finanzrecht insbesondere.

§. 55. Begriff und System des Finanzrechtes.

Die einzelnen Finanzquellen.

A Die ordentlichen privatrechtlichen Einnahmen.

1.) Das Gemeindevermögen.

§. 56. Begriff und Arten des Gemeindevermögens.
§. 57. Die Verwaltung des Gemeindevermögens.
§. 58. Die Verwaltung des Bürgervermögens (Gemeindegliedervermögens) insbesondere.
§. 59. Besondere Vorschriften über die Verwaltung einzelner Gegenstände des Gemeindevermögens.
§. 60. 2.) Gewerbliche Unternehmungen.

B. Die ordentlichen öffentlich-rechtlichen Einnahmen.

1.) Einnahmen auf Grund der Finanzgewalt.

a) Die geschichtliche Entwicklung des Gemeindeabgabenwesens.

§. 61. Das Gemeindeabgabenwesen im alten preußischen Staat.
§. 62. Das Gemeindeabgabenwesen in den neuerworbenen Landesteilen.
§. 63. Die Reform des Gemeindeabgabenwesens.
§. 64. Leitende Gedanken und allgemeine Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.

c) Gebühren und Abgaben.

§. 65. Die Gebühren.
§. 66. Die Bürgerrechtsgelder, Einkaufsgelder und Kurtaxen.
§. 67. Die Beiträge.

d) Die Steuern.

§. 68. Allgemeine Vorschriften.

Indirekte Gemeindesteuern.

§. 69. Verbrauchssteuern.
§. 70. Die übrigen indirekten Gemeindesteuern.

Die direkten Gemeindesteuern.

a) Grund- und Gebäudesteuern.

§. 71. Die Formen der Besteuerung des Grundbesitzes.
§. 72. Die Steuerpflicht und die Befreiung von derselben.
§. 73. Die Bauplatzsteuer.

b) Die Gewerbesteuer

§. 74. Die Formen der Besteuerung des Gewerbebetriebes.
§. 75. Die Steuerpflicht und die Befreiung von derselben.
§. 76. Die Besteuerung eines Gewerbebetriebes in mehreren Gemeinden.
§. 77. Die Betriebssteuer.

c) Die Einkommensteuer.

§. 78. Die Formen der Besteuerung des Einkommens.
§. 79. Die Steuerpflicht im allgemeinen.
§. 80. Die Einwohner.
§. 81. Die Beamten insbesondere.
§. 82. Die neuanziehenden Personen.
§. 83. Die Forensen und die juristischen Personen.
§. 84. Die Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung.
§. 85. Die Miets- und Wohnungssteuer.
§. 86. Die Veranlagung und Erhebung der Steuern.
§. 87. Die Naturaldienste.
§. 88. Die Rechtsmittel.
§. 89. Die Nachforderungen und Verjährungen, die Kosten und die Zwangsvollstreckung.
§. 90. Die Einnahmen der Gemeinden auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften.
a) Die steuerlichen Leistungen der Offiziere.
b) Die Zuschüsse der Betriebsgemeinden.
c) Die Wanderlagersteuer.
d) Die Wegeunterhaltungsbeiträge der Fabrik- und Bergwerksunternehmer.
§. 91. Die Einnahmen der Gemeinden aus Zuwendungen des Staates und der höheren Kommunalverbände.
§. 92. Die außerordentlichen Einnahmen.
§. 93. Das Etats- und Kassenwesen.

Fünfter Titel.

§. 94. Die Staatsaufsicht über die Ortsgemeinden.

Sechster Titel.

Die Gutsbezirke.

§. 95. Begriff, Entstehung und Aufhebung der Gutsbezirke.
§. 96. Die Verwaltung der Gutsbezirke.

Siebenter Titel.

Die Samtgemeinden.

§. 97 Allgemeines.
§. 98. Die Ämter in Westfalen und die Bürgermeistereien in der Rheinprovinz.
§. 99. Die Verbindung von Gemeinden und Gutsbezirken zur Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten in den östlichen Provinzen und in schleswig-Holstein.
§. 100. Die Samtgemeinden in Hannover und Kurhessen.

Dritter Abschnitt.

Die Kreisgemeinden.

Erstes Kapitel.

Geschichtliche Entwicklung der Kreisgemeinden.

§. 101. Die Entwicklung bis zum Anfange dieses Jahrhunderts.
§. 102. Die Zeit von 1808 bis 1848.
§. 103. Die Reformbestrebungen in den Jahren 1848-1867 und die Kreisverfassung in den neuen Provinzen.
§. 104. Die neueste Reformgesetzgebung.
a) Die Provinzen der Kreisordnung von 1872 und der Novelle von 1881.
b) Die übrigen Landesteile.

Zweites Kapitel.

Das geltende Recht.

Erster Titel.

Die rechtliche Stellung der Kreisgemeinden.

§. 105. Begriff, Entstehung und Endigung der Kreisgemeinden.
§. 106. Rechts- und Handlungsfähigkeit der Kreisgemeinden.

Zweiter Titel.

Die Verfassung der Kreisgemeinden.

§. 107. Die Grundlagen der Kreisverfassung.
a) Die dingliche Grundlage.
b) Die persönliche Grundlage.

Die Organe der Kreisgemeinden.

A. Die Kreisvertretung.

1. Die Kreisvertretung in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein.

§. 108. Die Zusammensetzung der Kreisvertretung und die Wahlverbände.
§. 109. Die Wahl der Kreistagsabgeordneten.
a) Die Wahlfähigkeit.
b) Das Wahlverfahren.
c) Die Wahlperiode.
§. 110. Die Versammlungen des Kreistages.
§. 111. Die Zuständigkeit des Kreistages.
§. 112. Die Auflösung des Kreistages.
§. 113. Die Kreisvertretung in der Provinz Posen.
§. 114. Die Amtsvertretung in den Hohenzollernschen Landen.
§. 115. Der Kreisausschuss.
a) Die Zusammensetzung des Kreisausschusses.
b) Die Verhandlungen des Kreisausschusses.
c) Die Zuständigkeit des Kreisausschusses.
§. 116. Die Kreiskommissionen.
§. 117. Der Landrat, die Kreisdeputierten und die Kreiskommunalbeamten.
a) Der Landrat.
b) Die Kreisdeputierten.
c) Die Kreiskommunalbeamten.

Ditter Titel.

Der Wirkungskreis der Kreisgemeinden.

Erstes Stück.

§. 118. Im Allgemeinen.

Zweites Stück.

Das Finanzrecht insbesondere.

I. Die einzelnen Finanzquellen.

§. 119. Das Kreisvermögen.

Die Kreisabgaben.

§. 120. Das System der Kreisabgaben.
§. 121. Der Verteilungsmaßstab.
§. 122. Die Steuerpflicht und die Befreiung von derselben.
§. 123. Die Doppelbesteuerung und die Vermeidung derselben.
§. 124. Die Veranlagung und Erhebung der Steuern.
§. 125. Die Rechtsmittel.
§. 126. Die Betriebssteuer.
§. 127. Das Etats- und Kassenwesen.

Vierter Titel.

§. 128. Die Staatsaufsicht über die Kreisgemeinden.

Vierter Abschnitt.

Die Provinzialgemeinden.

Erstes Kapitel.

§. 129. Geschichtliche Entwicklung der Provinzialgemeinden.

Zweites Kapitel.

Das geltende Recht.

Erster Titel.

§. 130. Von der rechtlichen Stellung der Provinzialgemeinden.

Zweiter Titel.

Die Verfassung der Provinzialgemeinden.

§. 131. Die Grundlagen der Provinzialverfassung.
a) Die dingliche Grundlage.
b) Die persönliche Grundlage.

Die Organe der Provinzialgemeinden.

A) Die Provinzial-(Bezirks-)Vertretung.

§. 132. Die Vertretung der Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz, Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein und die Vertretung der Bezirke Wiesbaden und Kassel.
a) Die Zusammensetzung des Provinzial-(Kommunal-)Landtags.
b) Die Wahl der Provinzial-(Kommunal-)Landtagsabgeordneten.
c) Die Versammlungen des Provinzial-(Kommunal-)Landtages.
d) Die Zuständigkeit des Provinzial-(Kommunal-)Landtages.
e) Die Auflösung des Provinzial-(Kommunal-)Landtages.
§. 133. Der Provinziallandtag in der Provinz Posen.
§. 134. Der Kommunallandtag der Hohenzollernschen Lande.
§. 135. Der Provinzial-(Landes-)Ausschuss.
a) Die Zusammensetzung des Provinzial-(Landes-)Ausschusses.
b) Die Verhandlungen des Provinzial-(Landes-)Ausschusses.
c) Die Zuständigkeit des Provinzial-(Landes-)Ausschusses.
§. 136. Die Provinzial-(Bezirks-)Kommissionen.
§. 137. Die Provinzial-(Bezirks-)Beamten.
a) Der Landesdirektor (Landeshauptmann), das Landesdirektorium in Hannover und die oberen Beamten.
b) Die übrigen Provinzial-(Bezirks-)Beamten.
c) Die dienstlichen Verhältnisse der Provinzial-(Bezirks-)Beamten.

Dritter Titel.

Der Wirkungskreis der Provinzialgemeinden.

Erstes Stück.

§. 138. Im Allgemeinen.

Zweites Stück.

§. 139. Das Finanzrecht insbesondere.

Vierter Titel.

§. 140. Die Staatsaufsicht über die Provinzialgemeinden.

Fünfter Abschnitt.

§. 141. Die sogen. Kommunalverbände im engeren Sinne.

Berichtigungen und Ergänzungen.

Sachregister.


deutsche-biographie.de schreibt über Dr. Rönne:
Sein wissenschaftliches Hauptwerk ist „Das Staatsrecht der preuß. Monarchie“ (drei Bände, 5. Auflage 1899-1913 überbearbeitet von Phillip Zorn). Wegen der detaillierten Kenntnis der Gesetzgebung und Verwaltungspraxis ist das Werk nicht nur eine gelehrte Materialsammlung, sondern ein durch den konsequenten Aufbau sich auszeichnendes Lehrbuch. Seinen Rang verdankt es hauptsächlich der Zuverlässigkeit als Auskunftsmittel zu allen praktischen Rechtsfragen, seine Originalität und Geschlossenheit wesentlich seinem konsequent konstitutionell-liberalen Standpunkt, der es ausschließt, das Werk als das Erzeugnis eines „denkbar trockensten Positivismus“ abzutun.

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