
Ansprache Manuela Schwesigs beim der Veranstaltung „Schwerin für Alle“ am 15. März 2025.
Manuela Schwesig hat sich als sog. Ministerpräsidenten der Verwaltung Mecklenburg-Vorpommerns angesichts des stetig zunehmenden, faktenbasierten Druckes in Bezug auf die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in aller Öffentlichkeit dazu genötigt gefunden, Aussagen über das Deutsche Reich zu tätigen. Dabei äußerte sie sich in Schwerin bei einer Gegendemonstration „Schwerin für Alle“ unter dem Motto „Wir überlassen unsere Stadt nicht den Feinden der Demokratie“ am 15. März 2025 ganz in der Tradition ihrer sozialdemokratischen Partei wie folgt:
„Diese Reichsbürger sind sehr, sehr gefährlich. Sie setzen sich dafür ein; sie wollen zurück zum Deutschen Reich, zum Kaiserreich, ein Reich, wo es keine Meinungsfreiheit gab, ein Reich, wo es kein freies Wahlrecht gab, schon gar kein Wahlrecht für Frauen und wo es keine demokratischen Strukturen gab.“ (NDR Nordmagazin vom 15. März 2025.)
Das Preußenjournal fühlt sich berufen, diese Aussagen Schwesigs auf Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Ein weiterer Faktencheck:
Schwesig: „Ein Reich, wo es keine Meinungsfreiheit gab.“
Schon im Jahre 1740 erließ kein geringerer als Friedrich der Große der Berliner Presse, „daß den hiesigen Zeitungsschreibern unbeschränkte Freiheit der Meinung gelassen werden soll.“ Im Jahre 1850 wurde die Meinungsfreiheit dann mit Emanation der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat zu einem Grundrecht aller Preußen:
Artikel 27. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Zensur darf nicht eingeführt werden; jede andere Beschränkung der Pressefreiheit nur im Wege der Gesetzgebung.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß die Bismarcksche Reichsverfassung selbst keine Grundrechte in sich aufgenommen hat. Im Bundesstaat des Deutschen Reiches bezogen die Deutschen ihre Grundrechte zunächst aus ihren Landesverfassungen, wie am obigen Beispiel Preußens gezeigt. Mit Fortentwicklung der Reichsgesetzgebung wurden einige Rechte dann nach und nach reichseinheitlich geregelt, siehe hierzu bspw. das Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874, RGBl 1874, S. 65.
Schwesig: „Ein Reich, wo es kein freies Wahlrecht gab.“
Um den Zuspruch des Volkes zur Gründung des Norddeutschen Bundes zu sichern, bediente sich Otto von Bismarck für den verfassungsberatenden Reichstag im Jahre 1867 des Wahlgesetzes, welches für die Paulskirchen-Nationalversammlung im Jahre 1848 geschaffen wurde: Das allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlrecht. Mit diesem Wahlgesetz wählt der deutsche Wahlberechtigte seinen Volksvertreter »direkt« in die Volksvertretung. In ganz Europa war das Erstaunen über diesen Geniestreich groß, denn damit wurde den Deutschen das freiheitlichste Wahlgesetz aller europäischen Staaten gegeben. Der Norddeutsche Bund ging 1871 in das Deutsche Reich über und mit ihm auch das Wahlgesetz.
Otto von Bismarck selbst beklagte später dieses Wahlgesetz, insbesondere dessen Heimlichkeit, die er als „ungermanisch“ kritisierte und die er in der Folge bis zu seiner Entlassung zu beseitigen suchte. Erfolglos, wie sich im Jahre 1917 zeigte, denn am 2. Mai 1917 erklärte Reichstagspräsident Dr. Kaempf vor dem versammelten Reichstag, er sei der Präsident des Deutschen Reichstags, „der auf Grund des freiesten Wahlrechts der Welt gewählten Vertretung des deutschen Volkes„.²
Schwesig: Ein Reich, „wo es kein Wahlrecht für Frauen gab.“
Ein einfacher Blick über den Tellerrand macht deutlich, daß dieser Kritikpunkt keiner sein kann. Zur Zeit des Kaiserreiches stellte dieser Umstand keine spezifisch deutsche Gemeinheit, sondern den globalen Normalzustand dar. Als erster Staat führte Australien im Jahre 1902 das Frauenwahlrecht für die Volksvertretung ein; es folgten Finnland (1907), Norwegen und Dänemark (1913). Und wären die Deutschen nicht 1914 in den Krieg gezwungen worden, so hätte sich diese Entwicklung sicher auch im Reich durchgesetzt und zwar wesentlich früher als im ach so libertären Frankreich. Frankreich gewährte Frauen nämlich erst im Jahr 1944 das Wahlrecht. (vgl. Huber, Dt. Verfassungsgeschichte seit 1786, Bd.3 , S. 862)
Wer in Zeiten offenkundigen Rechtsbankrotts, in einer Gegenwart, in der massenhaft schwerste und abartigste Sexualverbrechen begangen werden und nicht selten sogar ungestraft bleiben, meint, das fehlende Frauenwahlrecht im Kaiserreich thematisieren und kritisieren zu müssen, um auf diese Weise Stimmung gegen den Verfassungsstaat zu machen, der betreibt damit Spaltung nach dem Prinzip divide et impera – und kann demzufolge kein Freund deutscher Souveränitätsbestrebungen sein. Das geht aber schon aus dem Parteibuch der Frau Schwesig hervor.
Jedes »deutsche Parlament«, selbst wenn es nur von »deutschen Männern« gewählt ist und sich nur aus ihnen zusammensetzt, ist gemäß der Bismarckschen Reichsverfassung dem »allgemeinen Wohl« und damit auch dem Wohl der Frauen verpflichtet. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß das nur besser sein kann als die illegitim herrschende Fremdherrschaft, die deutschen Frauen wie Männern gleichermaßen feindlich gesonnen gegenüber steht.
Schwesig: Ein Reich, „wo es keine demokratischen Strukturen gab.“
Das oben beschriebene freie und geheime Wahlgesetz ermöglicht es dem Wahlberechtigten, seinen Kandidaten »direkt« in die Volksvertretung, den Deutschen Reichstag, zu wählen, welche der Regierung in ihrer Gesamtheit zunächst als Opposition gegenübertritt und die Regierung zwingt, ihrerseits im Parlament um Mehrheiten zu werben. (vgl. Delbrück, Regierung und Volkswille) Was kann denn demokratischer sein, als ein direkt vom deutschen Wahlberechtigten gewähltes deutsches Parlament?
Das Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland hingegen wurde schon im Jahre 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil die Praxis der Wahllisten hinsichtlich der Zweitstimme (Partei) gegen den Verfassungsgrundsatz unmittelbarer Wahlen (§ 92 StGB) verstößt. In der Republik wählt man eine Partei, die ihrerseits einen Kandidaten ins Parlament entsendet. Über die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Wahlgesetzes hat Frau Schwesig noch nie gesprochen. Das müssen also jene demokratische Strukturen sein, die sie für bedeutend hält und die Coudenhove-Kalergi in seinem Buch „Praktischer Idealismus“² wie folgt beschreibt:
„Heute ist Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten die Drahtzieher: sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch Ankauf der öffentliche Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister.“
Wie demokratisch ist das Reich?
Um diese Frage objektiv zu beantworten, versorgen wir einen beliebten KI-Sprachassistenten mit den wesentlichen Normen der Bismarckschen Reichsverfassung:
Frage: „Ein Parlament, das aus direkten, freien, gleichen, geheimen Wahlen hervorgeht, das an der Gesetzgebung und insbesondere am Haushaltsgesetz beteiligt ist, und das in seiner Gänze der Regierung als Opposition gegenübersteht, wobei die Regierung immer wieder das Parlament für Mehrheiten überzeugen muss. Ist das demokratisch?“
Antwort: „Ja, das beschriebene System ist definitiv demokratisch. Es weist mehrere zentrale Merkmale einer funktionierenden Demokratie auf:
- Direkte, freie, gleiche und geheime Wahlen: Diese garantieren, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre politischen Vertreter ohne äußeren Druck und auf gleichberechtigter Basis zu wählen. Das ist ein fundamentales Merkmal einer demokratischen Gesellschaft.
- Beteiligung an der Gesetzgebung und Haushaltsgesetzgebung: Ein Parlament, das in der Gesetzgebung und insbesondere bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes aktiv mitwirkt, spielt eine wesentliche Rolle in der politischen Kontrolle und der Sicherstellung von Rechenschaftspflicht. In einer Demokratie darf die Regierung nicht einfach ohne parlamentarische Kontrolle Gesetze erlassen oder Gelder verausgaben.
- Opposition und Mehrheitenbildung: Das Parlament als Ganzes, das der Regierung als Opposition gegenübersteht, stellt sicher, dass die Regierung regelmäßig die Zustimmung des Parlaments einholen muss. Die Notwendigkeit, Mehrheiten im Parlament zu überzeugen, stärkt die Rechenschaftspflicht und verhindert, dass eine Regierung autokratisch oder undemokratisch handelt.
Die Kombination aus einer aktiven, an der Gesetzgebung beteiligten Volksvertretung und der Kontrolle durch eine Opposition, die die Regierung regelmäßig herausfordert, ist ein starkes demokratisches Prinzip. Dies fördert nicht nur eine effektive politische Kontrolle, sondern auch die Repräsentation der unterschiedlichen politischen Meinungen und Interessen der Bürger.
Insgesamt stellt das von dir beschriebene System eine gesunde und demokratische Regierungsstruktur dar, die Machtbalance und politische Verantwortung gewährleistet.“
Wie demokratisch ist die konstitutionelle Monarchie Preußens?
Selbst zu konstitutionellen Monarchien wie der des Königreichs Preußen erhält man hinsichtlich demokratischer Prinzipien überraschende Antworten vom selben Sprachassistenten:
„Insgesamt verbindet die konstitutionelle Monarchie die Vorteile der demokratischen Partizipation mit der Notwendigkeit einer neutralen und stabilen Führung, was sie zu einer der besten Staatsformen macht.“
Schlichte Unkenntnis oder bewußte Falschdarstellung?
Wenn Manuela Schwesig als sog. Ministerpräsidentin vor eine öffentlich-rechtliche Kamera tritt und das Mikrophon in die Hand nimmt, kann man davon ausgehen, daß kein Wort dem Zufall überlassen bleibt. Anfangs spricht sie tatsächlich die Wahrheit: „Diese Reichsbürger sind sehr, sehr gefährlich“. Ja, sie sind sehr gefährlich, weil sog. Politiker wie Manuela Schwesig dadurch genötigt werden, vor die Kamera zu treten, um Stellung zu beziehen.
Der Termin für diese Stellungsnahme stand mindestens eine Woche lang fest, der straffe Kalender einer so „wichtigen“ Persönlichkeit lässt gar nichts anderes zu. Insofern kann auch davon ausgegangen werden, daß sie oder einer ihrer Berater sich gut überlegt haben wird, was vor der Kamera gesagt werden soll. Vor diesem Hintergrund kann es sich bei den oben widerlegten Aussagen der sog. Ministerpräsidentin nur um bewußt geäußerte Falschdarstellungen handeln.
Nachdem der mediale Fokus auf die sog. „Reichsbürgerbewegung“ bereits vom Nationalsozialismus auf das Bismarcksche Reich verlagert werden musste, wird das Eis für Repräsentanten der Republik nun immer dünner.
Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen,
aber wir können sie zwingen immer dreister zu lügen!
Die Dame steht in einer langen Partei-Tradition des kreativen Umgangs mit der Wahrheit. Wer sich näher damit befassen möchte, dem sei ein äußerst kompetentes Buch zu diesem Thema empfohlen:
„Die Lügen unserer Sozialdemokratie. Nach amtlichen Quellen enthüllt und widerlegt von Hans Blum.“ Wismar 1891.
https://staatsbibliothek.ewigerbund.org/viewer/image/blum_luegen_sozialdemokratie_1891/1/LOG_0000/
Ein Buch voller Aha-Erlebnisse.
So z.B. die mit Quellen belegte Wahrheit über die von Wilhelm Liebknecht erfundene Geschichte über die „gefälschte“ Emser Depesche (S. 244 ff.), welche noch in neueren Geschichtsbüchern herumgeistert..
Oder der gerichtliche Nachweis (mit Quellenangaben), daß die (oberen) „Genossen“ sich mit nicht unerheblichen Beträgen aus der französischen Staatskasse vom französischen Kriegsminister Boulanger hatten aushelfen lassen. Dafür sollten sie im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich im Rücken des deutschen Heeres in Deutschland eine Revolution anfachen und das deutsche Heer hinterrücks unter Feuer nehmen. Für diese Veruntreuungen wurde Boulanger von dem französischen Staatsgerichtshof 1889 rechtskräftig verurteilt. (S. 305 ff.)