„Die Welt muss wissen, daß Preußen überall das Recht zu schützen bereit ist.“ lautete das Regierungsprogramm, das der spätere preußische König Wilhelm I. bei Antritt seiner Regentschaft am 8. November 1858 in der ersten Sitzung des neuen Kabinetts verkündete – und in der Folge konsequent umsetzte. Von Schleswig und Holstein bis hin zu Hannover, Hessen-Nassau, dem Norddeutschen Bund, dem Deutschen Reich sowie den späteren Schutzgebieten und sogar in Gebieten, die nicht primär unter dem Schutz des Reiches standen, wie bspw. Tunesien und Marokko; überall setzte sich Preußen ein, um das Recht zu schützen.
Wilhelm I. als nationaler Hüter des Rechts.
Als König Wilhelm I. von Preußen dann im Jahr 1861 den Thron bestieg, stand er vor der Herausforderung des nationalen Aufbruchs Deutschlands. Es war eine Zeit des Umbruchs und der politischen Veränderungen in Europa sowie innerhalb Deutschlands selbst. In dieser Zeit wurde die Idee einer deutschen Einheit immer lauter und forderte eine starke Führung durch einen geeigneten Anführer.
Wilhelm I., ein Mann von Standhaftigkeit und Entschlossenheit, der eindrucksvoll bewiesen hatte, daß er auch die eigensten Bedürfnisse der Staatsräson unterzuordnen in der Lage ist, erkannte die Bedeutung einer starken Nation angesichts der wachsenden politischen Spannungen in Europa. Er hatte klare Vorstellungen davon, wie Preußen seine Position als führende Macht im deutschsprachigen Raum festigen könnte: Durch den Schutz des Rechts.
Diese Vision wurde zunächst Regierungsprogramm Wilhelms I., welches er mit Hilfe seines Ministerpräsidenten und späteren Kanzler Otto von Bismarck energisch verfolgte, und später zur moralischen Verpflichtung des preußischen Staates auf Dauer. Die Sicherstellung des Rechts bedeutete dann nicht nur die Aufrechterhaltung der Gesetze innerhalb des eigenen Staatgebietes; es ging letztlich auch daran, das Recht in den von Preußen kontrollierten Gebieten sowie später in den deutschen Schutzgebieten und darüber hinaus zu schützen.
Die Umsetzung dieser Politik begann mit der Annexion der Herzogtümer Schleswig und Holstein im Jahr 1864. Preußen strebte danach, diese Gebiete unter seine Kontrolle zu bringen, um die Interessen der deutschen Bevölkerung dort gegenüber Dänemark zu schützen. Dieser Erfolg ebnete den Weg für weitere Expansionen. Im Jahr 1866 wurde Hannover von Preußen annektiert, gefolgt von Hessen-Nassau. Diese Gebiete wurden ebenfalls Teil des preußischen Staates und damit des Norddeutschen Bundes, einer Vereinigung mehrerer deutscher Staaten unter preußischer Führung. Wilhelm I. war entschlossen, eine starke nationale Einheit zu schaffen und das Recht überall zu schützen.
Den Höhepunkt dieses Prozesses stellte die Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 dar. Unter der Führung Preußens vereinigten sich letztlich 25 verschiedene deutsche Staaten zu einem einzigen Nationalstaat mit Wilhelm I. als Kaiser. Das Recht sollte weiterhin geschützt werden, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch gegenüber externe Bedrohungen.
Preußen als internationaler Hüter des Rechts.
Preußen zeigte auch außerhalb Europas seinen starken Willen zur Verteidigung des Rechts durch sein wachsendes überseeisches Engagement. Als aufstrebende Weltmacht setzte sich Preußen nicht nur dafür ein, daß das Recht und die Interessen der Deutschen im Ausland respektiert wurden, wie es Artikel 3 der Reichsverfassung vorschrieb, sondern auch den vom Deutschen Reich kontrollieren Gebieten ein Rechtssystem und damit Rechtssicherheit angedeihen zu lassen.
Die Politik Wilhelms I., Preußens Macht ausbauen und das Recht zu schützen, hatte weitreichende Auswirkungen auf Deutschland und Europa als Ganzes. Sie legte den Grundstein für die spätere Vorherrschaft Preußens in Deutschland sowie für eine zunehmende gestärkte Rolle der deutschen Außenpolitik in den folgenden Jahrzehnten. So drohte ein internationaler Konflikt, als sich die deutsche Außenpolitik für die Rechte Marokkos gegenüber den immer unverschämter zu Tage tretenden Ansprüchen Frankreichs stark machte. Die auf deutsche Initiative einberufene Algeciras-Konferenz wurde zum glänzenden diplomatischen Erfolg, bei dem das Deutsche Reich seine vertraglichen Ansprüche geschickt einsetzte, um Marokko vom Albdruck französischer Expansionsabsichten zu befreien. Während der Verhandlungen gelang es dem Deutschen Reich erfolgreich, eine internationale Kontrollkommission für Marokko einzurichten. Diese Kommission sollte sicherstellen, daß die marokkanische Souveränität gewahrt blieb und Frankreich keine unangemessene Ansprüche stellen konnte.
Wie aus Recht Unrecht wurde.
Allerdings konnte das Reich letztendlich nicht verhindern, daß Frankreich seinen Einfluss in Marokko doch weiter ausbaute: Das starke Engagement des deutschen Kaisers, auch das Recht fremder Völker zu schützen, war, neben dem wirtschaftlichen Erfolg des Reiches, ein Grund für Frankreich, England und Russland, den Weltkrieg 1914 gegen das Deutsche Reich zu orchestrieren. Die Folgen sind bis heute spürbar: Das globale Unrecht, das die Welt mit Gründung des Völkerbundes im Versailler Vertrag von 1919 zunehmend in den Würgegriff nahm und bis heute nimmt, war und ist nur möglich, weil der deutsche Staat und mit ihm der deutsche Kaiser als Schützer des Rechts durch gewaltsamen Staatsumsturz in die Handlungsunfähigkeit gedrängt wurde.
Rückkehr des Hüter des Rechts?
Aus den internationalen Entwicklungen der letzten hundert Jahre, aber vor allem der letzten Jahre und da insbesondere angesichts der jüngsten Pläne der sog. WHO sollte mehr als deutlich ersichtlich sein, daß die Welt wieder dringend ihres ersten Rechtsschützers bedarf: Der König von Preußen muss nun aus dem Exil zurückkehren, um das Amt des deutschen Kaisers wieder auszuüben und den Schutz des Rechts zu besorgen: Zum Wohle Europas und zum Wohle der ganzen Welt.