Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg.

      18 Kommentare zu Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg.

In diesen Tagen sorgt der Name Stefan Ratzeburg für Aufruhr. Als Stefan I. werden ihm Ansprüche auf die Krone Preußens zugeschrieben. Nach der Causa Mecklenburg sieht sich das Preußenjournal damit einmal mehr herausgefordert, die ihm zugeschriebenen Ansprüche einem Faktencheck zu unterziehen.

Selbsterstellter Stammbaum Stefan Ratzeburg.

Den selbsterstellten Stammbaum, wie es auf der Beglaubigung des Bürgermeisters von Schalksmühle vermerkt ist, des Herrn Ratzeburg nehmen wir dabei, obwohl bereits entlarvend genug, schlicht zur Kenntnis und legen ihn beiseite. Stattdessen greifen wir einen Kernpunkt der Ratzburg’schen Behauptung auf, die zu einer fundierten staatsrechtlichen Untersuchung geeignet ist.

 

Diese Behauptung lautet: Im Jahre 1876 sollen die preußischen Königsrechte auf das Herzogthum Lauenburg übergegangen sein.

Erste Widerlegung

Um diese Behauptung zu überprüfen genügt ein kurzer Blick in Rönne’s Staatsrecht der Preußischen Monarchie unter dem Schlagwort Lauenburg. Dort heisst es:

Das von der Krone Preußen im Jahre 1865 erworbene Herzogthum Lauenburg wurde dem Preußischen Staat zunächst nicht einverleibt, sondern per Übernahmepatent5 (Bild links) in Personalunion mit der Krone Preußens gebracht. Durch das Gesetz von 23. Juni 1873 wurde das Herzogtum Lauenburg zum 1. Juli 1876 in Gemäßheit des Artikel 2 der Verfassungsurkunde mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt und zugleich daselbst die preußische Verfassung in Kraft gesetzt.1

Die Verfassung des Preußischen Staates vom 31. Januar 1850 trat also im Herzogthum Lauenburg in Kraft. Artikel 53 dieser Verfassung besagt: „Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.“ Dementsprechend lautete die Titulatur des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.2 fortan wie folgt:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern,
Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz,
Großherzog vom Niederrhein und Posen,
Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Kaschuben, zu Krossen, Lauenburg3, Mecklenburg,
Landgraf zu Hessen und Thüringen,
Markgraf der Ober- und Niederlausitz,
Prinz von Oranien,
Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Moers,
gefürsteter Graf zu Henneberg,
Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen,
Herr von Frankfurt.

Gemäß den Hausgesetzen der Hohenzollern werden all diese Titel Wilhelm I. und damit auch der Herzogtitel von Lauenburg per Erstgeburt und agnatischer Linealfolge vererbt, sodass sie heute am Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich, haften.

Zweite Widerlegung

Das Königtum in Preußen wandelte sich mit der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 von einer absoluten Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie mit Repräsentativverfassung. Der König von Preußen beschränkte damit seine absolute Machtfülle und ordnete sich der Verfassung unter. Fortan ist die Person des Königs ein Verfassungsorgan4 des preußischen Staates.

Artikel 53 dieser Verfassung lautet, wie oben angeführt: „Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.“

Wenn, wie hier behauptet, die Königsrechte übertragen worden wären, wäre ein die Verfassung abänderndes preußisches Gesetz erforderlich gewesen. Diesem Gesetz hätte der preußische Landtag zustimmen müssen und es müsste in der Gesetz-Sammlung für den Preußischen Staat des Jahres 1876 publiziert worden sein. Dort findet sich ein solches Gesetz aber nicht und auch die Verfassung wurde nicht geändert, denn am 9. November 1918, an dem Tag, an dem im Deutschen Reich der Stillstand der Rechtspflege eintrat, lautete Artikel 53 noch immer so wie am Tag des Erlasses der Verfassungsurkunde am 31. Januar 1850. Das preußische Königtum der Hohenzollern ist das Erbe des Großen Kurfürsten, Friedrich I. und Friedrich des Großen. Als solches ist es durch die Verfassungsurkunde für alle Zeiten untrennbar mit dem preußischen Staat verbunden. (→ rechtmäßiger deutscher Kaiser)

Erbberechtigt?

Stefan Ratzburg kann mit seinem Stammbaum lediglich ein uneheliches Kind von Friedrich Karl von Preußen, geb. 1828 nachweisen. Uneheliche Kinder haben gemäß Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten KEIN Erbrecht: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794), Zweyter Theil Zweyter Titel. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder §. 651. Außerdem haben uneheliche Kinder, wenn der Vater Abkömmlinge aus einer Ehe zur rechten oder zur linken Hand hinterläßt, in seinem Nachlasse gar kein gesetzliches Erbrecht.

Konklusion

Stefan Ratzeburg, der sich den Titel König Stefan I. von Preußen anmaßt, ist damit nach dem Großherzog von Mecklenburg der zweite Hochstapler, der einem Faktencheck des Preußenjournal nicht standhalten konnte.

Man kann Leopold von Ranke (Preußische Geschichte), Heinrich von Treitschke (Deutsche Geschichte), Hans-Joachim Schoeps (Preußische Geschichte) und vor allem Rönne (Staatsrecht der Preußischen Monarchie) studieren – den Namen Ratzeburg findet man darin nicht.

Meldungen zufolge wurden „König Stefan I. von Preußen“ beide Arme bei einer Auseinandersetzung mit einer Kettensäge zerstört. Er soll sie heute wieder benutzen können, lebt heute im Ausland, will mit „der Sache“ nichts mehr zu tun haben und möchte nur noch als Gärtner wirken. Der letzte Eintrag auf seiner Netzseite stammt aus dem Jahr 2017, was diese Meldung zu bestätigen scheint.

Hochverrat im Allgemeinen Preußischen Landrecht.Suum cuique (lat. Jedem das Seine) steht auf der höchsten preußischen Ehren-Auszeichnung, dem Schwarzen Adler Orden. Aus gegebenem Anlass möchte das Preußenjournal an dieser Stelle unbedingt einmal Kenntnis von der drakonischen Strafe geben, die das Preußische Landrecht für die Anmaßung von Hoheitsrechten vorsieht, siehe dazu Auszug links.

 


Fußnoten
1 – Rönne – Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band I, Seite 71ff.
2 – https://de.wikipedia.org/wiki/Titulatur_und_Wappen_der_Deutschen_Kaiser_nach_1873
3 – https://de.wikipedia.org/wiki/Titulatur_und_Wappen_der_Deutschen_Kaiser_nach_1873#Herzog_von_Lauenburg
4 – Titel III. Vom Könige. Artikel 43 ff der der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.
5 – Gesetz-Sammlung für die preußischen Staaten 1866 Seite 591.

18 comments on “Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg.

  1. Janette Ratzmann

    Warum wird dieser Herr nicht vor Gericht gebracht, um diese Sache ein für alle mal zu klären? Diese Sache hat enormen Sprengstoff und für uns Laien ist es kaum möglich da noch den Durchblick zu bekommen. Wie sagte Fontane: „Der Grund warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden. Wenn Menschen lügen, können ihre Worte, gegen sie angewandt werden. Doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt.“ Ich bin definitv dafür, dass das Deutsche Reich wieder aktiv und wir somit souverän werden aber diese Sache hat ein komisches Geschmäckle. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn wir leben in einer wichtigen Zeit, in der wir die richtigen Entscheidungen treffen müssen.

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        1. Arthur Daniel

          Doch, dazu gäbe es noch einiges zu sagen. Und preußisch ist dieses Verhalten nicht und gut schon garnicht. Arrogant und ignorant schon eher.

          „Erfolg hat drei Buchstaben: Tun!“ – Goethe …steht sogar in dem verlinkten Text. Ich bitte darum. In welcher Form auch immer.

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    1. K u b a n, Hans-Joachim

      Mal langgsam, Vorsicht und Besonnenheit!
      Wenn er auch diese Behauptung der Abstammung aufrecht erhält- er hat immer wieder betont, dass er nichts mit dem Königstitel im Sinn hat. Folglich gibt es keinen Anlass, Ihn vor Gericht zubringen. Er hat auch keine Unterschriften geleistet oder ist Verpflichtungen eingegangen. Letztlich werden die Alliierten zu der Position ein gewichtiges Wort mitreden. Glaubt mal niemend hier, daß die nicht im Bilde sind.!

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      1. hsa Post author

        Es sind nicht die Alliierten, die den König von Preußen bestimmen! Es ist die Verfassung Preußens vom 31. Januar 1850 und damit die Hausgesetze der Hohenzollern, die bestimmen, wem die Krone Preußens zusteht. Letztlich haben ganz allein die Deutschen zu entscheiden, ob sie den einzig wahren deutschen König, damit ihr verfassungsmäßiges Staatsoberhaupt „deutscher Kaiser“ und damit ihre Souveränität wieder haben möchten oder ob sie weiter im rechtsfreien Putschzustand unter fremdbestimmtem Joch bleiben wollen.

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  2. Beauseant

    Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach ist dieser Mensch mehr als gefährlich.

    Weswegen?
    Seine unberechtigten Ansprüche verleiten so manchen, der Guten Willens ist und auf der Seite derjenigen steht, die das Beste für unser Deutschland, für unser Volk wollen, einen falschen Weg zu beschreiten – und damit „der Sache“ als Ganzem massiven Schaden zuzufügen. Aus diesem Grunde stehe ich auf dem Standpunkt, daß sich dieses Individuum als Später, als Verräter an der Einigung unserer Nation schuldig gemacht hat. Er ist damit in illustrem Gesellschaft all derjenigen „Politiker“, die Deutschland nach 1945 systematisch verraten, verkauft, ausgeplündert haben und ihre Pefidie soweit treiben (wollen), auch unseren kostbarsten Besitz, unser Blut, fremden Interessen zu opfern.
    Gebieten wir alle diesem Ehrloses, pflicht- und traditionsvergessenen Unmenschen Einhalt, in dem wir uns zur Bewahrung unserer Heimat erheben, zusammenstehen und jeden Zwist zwischen uns beilegen. Denn unsere Nation, unser Volk, unser Erbe, unsere Tradition, unser Blut schwebt in Lebensgefahr!
    Alles für Deutschland!
    Viele Grüße aus Bayern an alle Preußen. Und: Gott mit uns!

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    1. Kurt Schmidt

      Genauso ist es. Ein aufrechter Deutscher, der im nötigen Wissen und Bewusstsein steht, ist frei von Zweifeln und weiß genau, was zu tun ist.

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  3. Karin Jansong

    Ich bin auch dafür, daß solche Betrüger vor das Gericht gestellt werden müssen.
    Es wird Zeit, das unser deutsches Volk aufwacht, denn unsere Heimat gehört dem Deutschen und Preussischem Volk.

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  4. wulfdad

    da sind einige Kandidaten die die Anwendung des Preußischen Rechts nur einmal erleben dürften……in diesen Fällen dürfte das Urteil endgültig sein…….“wir warten“.

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  5. Arthur Daniel

    „Stefan Ratzeburg, der sich den Titel König Stefan I. von Preußen anmaßt, ..“

    Das ist eine Falschinformation. Stefan Ratzeburg hat sich selbst nie als König oder Kaiser betitelt. Das haben ihn andere angehängt.

    „der zweite Hochstapler,“

    Auf mich wirkt er nicht wie ein Hochstapler, Schausteller, geistig Verwirrter oder sonstiges. Er ist ganz klar und erzählt seine Geschichte sehr akkurat und glaubwürdig, was die Sache eben so kompliziert für Außenstehende macht. Zu den jüngsten Ereignissen nimmt er außerdem in enem Dreiergespräch selbst nochmnal Stellung. Dieses findet man auf Youtube unter dem Namen „Erklärung des Stefan Ratzeburg 19.05.2020″.

    Ich denke eher, dass es sich hier um ein einfaches Missverständnis handelt. Entweder wurde damals in irgendeiner Weise so gefuscht, dass es bisher nur niemamden aufgefallen ist, weil keiner einen Anlass sah, es zu überprüfen oder dem Stefan wurde es von seinem Vater falsch dargestellt. Vielelicht liegt die Wahrheit auch dazwischen und beide haben Recht und Unreicht. Das man hier intuitiv erst einmal von dem Narrativ ausgeht, dass über 100 Jahre gegolten hat anstatt sich mit der Person und seiner Geschichte einmal ernsthaft auseinanderzusetzen, ist menschlich nachvollziehbar, aber ebenso auch enttäuschend. Ein klärendes Gespräch zwischen beiden Seiten würd die Lage sicherlich eher beruhigen. Dieses Verhalten hier spaltet aber nur mehr die Gemüter. Über einander schlecht reden statt miteinander zu reden. So arbeitet auch linker Mainstream Journalismus.

    “ Aus gegebenem Anlass möchte das Preußenjournal an dieser Stelle unbedingt einmal Kenntnis von der drakonischen Strafe geben, die das Preußische Landrecht für die Anmaßung von Hoheitsrechten vorsieht, siehe dazu Auszug links.“

    Das kann man natürlich als Hinweis sehen. Aber ebenso auch als Drohung. Diese Doppelzüngigkeit gehört auch zu den typischen Mainstream-Methoden. Mit den preußischen Tugenden halten sie es offenbar nicht so sehr. Da die Lage für Dritte, die noch kritisch sind und nicht ideologisch verblendet, wie scheinbar einige andere Leser hier, ziemlich undurchsichtig ist, würde ich es im Zweifel gern auf ein fairen Gerichtsprozess ankommen lassen, der dies klären kann. Selbst wenn es an dem kaiserlichen Status von Georg Friedirich nichts ändern würde. Es geht einfach nur darum, zu erfahren, was wahr ist und was nicht.

    PS: Falls sie gedenken, hierauf zu antworten, können sie sich die Mühe eigentlich sparen. Ich bin nicht der richtige Ansprechpartner, denn es geht nicht um mich. Wenden sie sich direkt an Stefan Ratzeburg. Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass diese Art des Umgangs genau jene ist, die wir eigentlich alle nicht mehr haben wollen, um so einen kleinen Denkanstoß zu geben, wie man es richtig macht. Vernünftig, menschlich und tugendhaft.. Miteinander reden um Konflikte zu klären und nicht übereinander hetzen um zu spalten. Gerade wenn wir von einem Institut reden, dass Bewusstsein durch Öffentlichkeitsarbeit schaffen will, ist ein klärendes Gespräch und ein transparenter Umgang absolut notwendig. In diesen wirren Zeiten mehr denn je.

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    1. hsa Post author

      „Aber ebenso auch als Drohung.“ – Wer den bloßen Hinweis auf ein Gesetz als Drohung bezeichnet, der führt ganz sicher nichts Gutes im Schilde. Rechtswidriges Verhalten ist gemäß den Gesetzen zu bestrafen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wir sprechen an dieser Stelle nicht von einem Kavaliersdelikt sondern von Hochverrat zum weiteren Schaden der gesamten deutschen Nation.

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  6. Charly Whiskey

    Wer dem Komitee der 300 angehört, kann niemals preussischer König werden. Vielleicht sollte man auch die Geschichte der Hohenzollern etwas studieren.
    Stefan wird hier schon Betrüger genannt, ohne verurteilt zu sein.
    Er erhebt keine Ansprüche, vielleicht sollte man wenigstens zur Kenntnis nehmen was er sagt. Als Preusse habe ich eine offene Meinung und genug von Betrug und Lüge an und über unser Volk.

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  7. Richard Altenburger

    na da kann man ja hoffen, dass die langjährigeren Hochverräter und Volksmörder des BRD-Regims, z.B. Behörden-Täter, Richter, Gerichtsvollzieher, Politdarsteller, usw. genau so hart bestraft werden, da diese sich nicht nur einen Titel anmaßen, sondern die Deutschsprachigen Völker auch praktisch und real in den Tod und Untergang treiben, und das seit Jahrzehnten.

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  8. Gunnar Scott Freiherr von Brandenstein

    Und desweiteren man schaue einmal auf das Thema mit dem Namen, wo das „e“ gelöscht wurde, warum war es nötig ein „e“ zu löschen, wenn der Name „Ratzeburg“ doch angeblich „gar nicht existiere“? Vielleicht weil er in Wirklichkeit doch existiert??? Und weil der Herr Ratz burg, wie er jetzt mit seinem verstümmelt Namen heißt, vielleicht DOCH Ansprüche hat, und man es nur mal wieder niederreden möchte??? Ups.. Erhalte ich jetzt auch eine „drakonische Strafe?

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    1. hsa Post author

      Zieht man die Historiker Leopold von Ranke und Heinrich von Treitschke und dazu auch die rechtshistorischen Ausführungen Ludwig Rönnes im Staatsrecht der Preußischen Monarchie heran, dann wird man feststellen, daß in KEINEM dieser umfassenden Werke der Name Ratz(e)burg zu finden ist.

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